Information Kostenfreie Stornierung

Kostenlose Stornierung bezüglich Corona im Winter 2021-22

Sie erhalten 30 Tage vor Anreise Ihr Geld zurück wenn Sie nicht einchecken können weil die Unterkunft in Tschechien geschlossen ist. Buchen Sie Ihren Winterunrlaub ohne Corona-Sorgen!

Tsjecho Reizen hat seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Corona geändert, damit wir unseren Kunden eine Corona-Geld-zurück-Garantie bis 30 Tagen vor Anreise anbieten können wenn die Unterkunft in Tschechien geschlossen ist und Sie dadurch nicht einchecken können. 

Wie funktioniert es

Sie erhalten 30 Tage vor Anreise Ihr Geld zurück wenn Sie nicht einchecken können weil die Unterkunft in Tschechien geschlossen ist. Wenn wir Ihren Urlaub in diesem Fall auf Ihren Wunsch stornieren müssen, erhalten Sie Ihr Geld innerhalb von 3 Wochen auf Ihr Konto zurück. Ändert sich die Situation später oder wenn Sie bereits in Ihrem Unterkunft sind und Sie entscheiden sich, früher nach Hause zurückzufahren, erhalten Sie für die nicht genutzten Urlaubstage Ihr Geld nicht zurück.

So können Sie Ihren Urlaub bei uns problemlos buchen. Wenn die Reise stattfinden kann und Sie selbst aus einem anderen Grund stornieren, gelten wie immer die Standard-Stornierungsbedingungen.

Diese Aktion gilt für alle neue Buchungen ab dem 27. Mai 2021 mit Anreise bis 26. März 2022.

Werden mir die Stornokosten erstattet, wenn ich meine Reise wegen (geänderter) Einreisebeschränkungen stornieren möchte?

Nein, aufgrund der aktuellen Lage und Entwicklungen sehen wir verhängte Einreisebeschränkungen oder sonstige Maßnahmen, um reisen zu können und zu dürfen, nicht mehr als ungewiss und damit nicht mehr als unerwartet und unvorhergesehen an.

Ab dem 1. Januar 2022 betrachten wir Einreisebeschränkungen und Maßnahmen wie:

  • Eine Impfpflicht, um reisen zu dürfen
  • Eine obligatorische Quarantäne bei der Ankunft
  • (Selbst-)Testpflicht vor, während oder nach der Reise um reisen zu dürfen
  • Kein Visum aufgrund von Einreisebeschränkungen

Nicht so unerwartet und unvorhergesehen, auch wenn diese Einschränkungen oder Maßnahmen zum Zeitpunkt der Buchung für Ihr konkretes Reiseziel angesichts der Zunahme der Maßnahmen für verschiedene Reiseziele noch nicht bekannt waren.

Daher kann bei einem diesbezüglichen Reiserücktritt kein Anspruch auf die Deckung der (Allrisk) Reiserücktrittsversicherung geltend gemacht werden.

Finanzielle Sicherheit mit dem SGR-Garantiefonds

In diesen unsicheren Zeiten ist es schön zu wissen, dass Tsjecho Reizen Mitglied des SGR (Stiftungsgarantiefonds für Reisegeld) ist. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Tsjecho Reizen insolvent wird, erhalten Sie Ihr Geld vom SGR zurück. Das bedeutet neben der Corona-Geld-zurück-Garantie also eine weitere finanzielle Sicherheit!