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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Sicherheiten von Tsjecho Reizen

ANVR-Mitgliedschaft

Tsjecho Reizen B.V., Handelskammernummer 29047657, ist Mitglied des ANVR. Dieser Verband stellt strenge Anforderungen an seine Mitglieder und fördert die Qualität von Reisen sowie die dazugehörige Information. Die auf dieser Website angebotenen Reisen unterliegen den ANVR-Reisebedingungen für Verbraucher, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Im Buchungsformular müssen Sie bestätigen, dass Sie die ANVR-Reisebedingungen sowie die weiteren ANVR-Informationen zur Kenntnis genommen haben und diesen zustimmen.

SGR-Mitgliedschaft


SGR-Garantieregelung

Tsjecho Reizen B.V., Handelskammernummer 29047657, ist dem SGR (Teilnehmernummer 2326) angeschlossen. Sie können dies unter www.sgr.nl überprüfen. Im Rahmen der SGR-Garantieregelung fallen die auf dieser Website veröffentlichten Reisen unter die Garantie des SGR. Diese Garantie bedeutet, dass Sie sicher sind, Ihr im Voraus gezahltes Reisegeld zurückzuerhalten, wenn der Vertragspartner aufgrund finanzieller Probleme die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann. Sofern der Vertrag auch den Transport umfasst und Sie sich bereits am Reiseziel befinden, wird für die Rückreise gesorgt.

SGRZ-Garantieregelung

Tsjecho Reizen B.V., Handelskammernummer 29047657, ist auch dem SGRZ (Teilnehmernummer 17.167) angeschlossen. Im Rahmen der SGRZ-Garantieregelung fallen die auf dieser Website veröffentlichten Reisen unter die Garantie des SGRZ. Diese Garantie bedeutet ebenfalls, dass Sie sicher sind, Ihr im Voraus gezahltes Reisegeld zurückzuerhalten, wenn der Vertragspartner aufgrund finanzieller Probleme die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann. Sofern der Vertrag auch den Transport umfasst und das Reiseziel bereits erreicht wurde, wird für die Rückreise gesorgt.

Calamiteitenfonds (Notfallfonds)

Tsjecho Reizen B.V., Handelskammernummer 29047657, ist dem niederländischen Calamiteitenfonds Reizen angeschlossen. Im Rahmen der Garantiebestimmungen dieses Fonds fallen die in diesem Programm/auf dieser Website veröffentlichten Reisen unter die Garantie des Calamiteitenfonds. Diese Garantie bedeutet, dass Sie als Teilnehmer einer von uns organisierten Reise:

  • (Einen Teil) des Reisepreises zurückerhalten, wenn wir die Reise infolge einer Katastrophe nicht oder nur teilweise durchführen können.

  • Die notwendigen Mehrkosten erstattet bekommen, wenn wir infolge einer Katastrophe die Reise anpassen oder Sie vorzeitig repatriieren müssen.

Unter einer Katastrophe versteht man ein außergewöhnliches Ereignis, das durch Kriegseinwirkung oder eine Naturkatastrophe verursacht wird.

ANVR-Reisebedingungen und ANVR-Buchungsbedingungen

Artikel 1 Einleitung

1.1
Diese Reisebedingungen gelten für Pauschalreiseverträge, die der Reiseveranstalter mit dir als Reisendem abschließt.

1.2
Der Reiseveranstalter kann diese Reisebedingungen auch auf Einzelleistungen anwenden, wie z. B. Unterkunft, Autovermietung oder Bustransfers. Der Reiseveranstalter weist in dem Angebot ausdrücklich darauf hin.

1.3
Als Reisender hast du das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss des Reisevertrags diesen ohne Angabe von Gründen kostenlos zu stornieren, es sei denn, der Reiseveranstalter hat dieses Recht im Angebot und in der Bestätigung ausgeschlossen, indem er den Begriff endgültige Buchung oder keine Rückerstattung Zimmer verwendet hat. Unter „Reisender“ ist in diesem Zusammenhang ausschließlich der Hauptbucher/Anmelder zu verstehen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Pauschalreisevertrag innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt abgeschlossen wird.

1.4
Werktage: Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr, ausgenommen in den Niederlanden anerkannte Feiertage.

Artikel 2 Informationen des Reiseveranstalters

2.1
Der Reiseveranstalter oder in seinem Namen der Vermittler hat dir vor Abschluss dieses Vertrags die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen sowie die wichtigsten Merkmale der Reisedienstleistungen zur Verfügung gestellt.
Der Reiseveranstalter wird vor Abschluss des Reisevertrags bekannt geben, wann der Reisepreis (vollständig) zu zahlen ist. Der Reiseveranstalter kann eine Anzahlung verlangen; deren Höhe wird er vor Abschluss des Vertrags mitteilen.

  • Bei Eigenanreise-Reisen zu Hotels und Pensionen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises.

  • Bei Buchung von „Keine Rückerstattung“-Zimmern beträgt die Anzahlung 100 %.

  • Bei Eigenanreise-Reisen zu Wohneinheiten wie Ferienhäusern, Bungalows, Appartements, Mobilheimen, Camping- bzw. Stellplätzen beträgt die Anzahlung 30 % des Reisepreises.

Der Restbetrag des Reisepreises muss spätestens sechs Wochen vor dem Abreisetag (bei Eigenanreise-Reisen vor dem Ankunftsdatum der zuerst gebuchten Unterkunft) beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Reisende in Verzug. Er wird darüber durch oder im Namen des Reiseveranstalters schriftlich informiert und hat dann die Möglichkeit, den noch offenen Betrag innerhalb von 7 Werktagen zu begleichen.
Bleibt die Zahlung auch dann aus, gilt der Vertrag am Tag des Verzugs als storniert. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die hierfür anfallenden Stornokosten in Rechnung zu stellen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 9, und bereits geleistete Zahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet.
Wird der Vertrag innerhalb von sechs Wochen vor dem Abreisetag abgeschlossen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
Ein Reisender, der seinen Zahlungsverpflichtungen bzw. Zahlungsfristen gegenüber dem Reiseveranstalter nicht rechtzeitig nachkommt, schuldet auf den noch offenen Betrag die gesetzliche Verzugszinsen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die vom Reiseveranstalter in angemessener Höhe entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

2.2
Der Reiseveranstalter kann den Abschluss des Pauschalreisevertrags an die Bedingung knüpfen, dass du eine Reiseversicherung abschließt, und dich auffordern, dies nachzuweisen.

2.3
Der Reiseveranstalter übernimmt keine Verantwortung für allgemeine Informationen in Fotos, Prospekten, Anzeigen, Websites und anderen Informationsmitteln, sofern diese von Dritten erstellt oder herausgegeben wurden.

2.4
Steht das Angebot des Reiseveranstalters online, so sind die darin enthaltenen Angaben Bestandteil des Vertrags, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben. Online-Angebote eines Reiseveranstalters können sich schnell ändern. Wenn du später nachweisen möchtest, was das Angebot genau beinhaltete, solltest du bei der Buchung einen Ausdruck des Bildschirms (Screenshot) mit dem Angebot des Reiseveranstalters anfertigen.

2.5
Unbeschadet der oben genannten Bestimmungen bleibt es deine eigene Verantwortung, bei den zuständigen Behörden zusätzliche Informationen über Pass- und Visumspflichten einzuholen. Außerdem musst du rechtzeitig vor der Abreise prüfen, ob sich die zuvor erhaltenen Informationen zwischenzeitlich geändert haben.

2.6
Bei Flugreisen teilt der Reisevermittler die Identität der ausführenden Fluggesellschaft mit, sobald diese dem Reiseveranstalter bekannt ist. Die endgültigen Abflug- und Ankunftszeiten der Beförderungsleistungen der Reise sind spätestens in den Reiseunterlagen angegeben.

Artikel 3 Von dir bereitzustellende Informationen

3.1
Du stellst rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags alle Angaben über dich selbst und die von dir angemeldeten Reisenden zur Verfügung, die für den Abschluss oder die Durchführung des Vertrags von Bedeutung sein können. Dazu gehören jedenfalls deine Mobiltelefonnummer(n) und deine E-Mail-Adresse(n).

3.2
Du gibst die besonderen Umstände in Bezug auf deinen eigenen körperlichen und geistigen Zustand sowie den der von dir angemeldeten Reisegruppe an, soweit diese für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise von Bedeutung sein können.

3.3
Kommst du deiner Informationspflicht nicht nach, kann dies zur Folge haben, dass der Reiseveranstalter oder eine von ihm beauftragte Person dich und deine eventuellen Mitreisenden von der (weiteren) Teilnahme an der Reise ausschließt. In diesem Fall stellt der Reiseveranstalter dir alle dadurch entstehenden Kosten in Rechnung.

3.4
Du kannst den Reiseveranstalter sowohl aus medizinischen als auch aus anderen Gründen bitten, das Reiseangebot zu ändern. Sind damit Kosten verbunden, teilt dir der Reiseveranstalter diese mit. Der Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, einem solchen Änderungswunsch nachzukommen. Tut er dies doch, bist du verpflichtet, die mit der Änderung verbundenen Kosten zu erstatten.

Artikel 4 Bestätigung/Widerruf durch den Reiseveranstalter

4.1
Wenn du das Angebot des Reiseveranstalters annimmst, einschließlich der für anwendbar erklärten Bedingungen und des Erhalts der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen, kommt der Vertrag zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhältst du eine Bestätigung und/oder eine Rechnung.

4.2
Bei telefonisch abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen bist du erst an den Vertrag gebunden, nachdem der Reiseveranstalter die Reise bestätigt hat. Diese Bestätigung erfolgt per E-Mail. Leistest du eine (An-)Zahlung, so gilt dies jedenfalls als Nachweis dafür, dass du das Angebot des Reiseveranstalters akzeptiert hast.

4.3
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag innerhalb der im Angebot angegebenen Frist kündigen, wenn die Zahl der Anmeldungen geringer ist als die vor der Buchung mitgeteilte erforderliche Mindestteilnehmerzahl. Der Reiseveranstalter informiert dich hierüber spätestens:

  • 20 Tage vor Abreise bei Reisen von mehr als sechs (6) Tagen,

  • 7 Tage vor Abreise bei Reisen von zwei (2) bis sechs (6) Tagen,

  • 48 Stunden vor Abreise bei Reisen von weniger als zwei (2) Tagen.
    Hast du bereits (An-)Zahlungen geleistet, erstattet der Reiseveranstalter diese innerhalb der in Art. 4.5 genannten Frist zurück.

4.4
Das Angebot des Reiseveranstalters ist freibleibend. Er kann das Angebot bei Bedarf auch nach deiner Annahme und einer eventuellen Bestätigung seinerseits widerrufen. Der Widerruf muss so schnell wie möglich, jedenfalls jedoch innerhalb von 24 Stunden (Reisen nach Europa und in Mittelmeerländer) bzw. innerhalb von 48 Stunden (Reisen zu anderen Zielen) nach dem Tag der Annahme unter Angabe von Gründen erfolgen. Nimmst du das Angebot am Wochenende an, beginnt die Frist für den Widerruf durch den Reiseveranstalter am Sonntag um Mitternacht, es sei denn, es folgt ein allgemein anerkannter Feiertag; in diesem Fall beginnt die Frist um Mitternacht des letzten Feiertags.

4.5
In allen Fällen, in denen du Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen hast, erfolgt diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Anspruch auf Rückerstattung entstanden ist.

4.6
Offensichtliche Fehler und/oder Irrtümer sind für den Reiseveranstalter nicht bindend. Solche Fehler und Irrtümer sind – aus der Sicht eines durchschnittlichen Reisenden – auf den ersten Blick erkennbar oder sollten erkennbar sein.

Artikel 5 Änderungen durch den Reiseveranstalter

5.1
Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den Reisevertrag zu ändern, sofern es sich um unerhebliche Änderungen handelt und er dich hierüber rechtzeitig in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise informiert hat. Eine solche Änderung kannst du nicht ablehnen.

5.2
Sieht sich der Reiseveranstalter gezwungen, die Reise vor Beginn in einem erheblichen Punkt zu ändern, informiert er dich hierüber klar und verständlich und fragt dich, ob du die vorgeschlagenen Änderungen annehmen oder den Reisevertrag kostenlos kündigen möchtest. Führen die Änderungen zu einer Minderung der Qualität oder zu einer Senkung der Kosten der Pauschalreise, so macht der Reiseveranstalter gleichzeitig ein angemessenes Angebot zur Preisminderung. Als erhebliche Änderungen gelten Änderungen der wesentlichen Merkmale der Reisedienstleistungen im Sinne von Artikel 2.1.

5.3
Bei Reisen, die 14 Tage oder später nach Mitteilung der Änderung beginnen, teilst du dem Reiseveranstalter spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Mitteilung deine Entscheidung mit. Bei Reisen, die innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung beginnen, musst du den Reiseveranstalter unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden über deine Entscheidung informieren. Triffst du innerhalb der gesetzten Frist keine Entscheidung, gilt dies als Annahme der Änderungen.

5.4
Der Reiseveranstalter hat bis 20 Tage vor Abreise das Recht, den Reisepreis um maximal 8 % zu erhöhen, jedoch nur, wenn diese Erhöhung zurückzuführen ist auf:

  • Erhöhung der Treibstoffkosten oder

  • Erhöhung der Kosten für andere Energiequellen oder

  • Erhöhung von Steuern oder

  • Erhöhung von Gebühren auf die im Vertrag enthaltenen Reisedienstleistungen, die von Dritten erhoben werden, die nicht unmittelbar an der Durchführung beteiligt sind, einschließlich Touristensteuern, Landegebühren sowie Abflug- oder Ankunftsgebühren in Häfen und/oder auf Flughäfen.

Der Reiseveranstalter kann in seinen zusätzlichen Bedingungen festlegen, dass er sich dieses Recht auf Preiserhöhung auch bei Wechselkursänderungen vorbehält, die für die Pauschalreise von Bedeutung sind. Du hast Anspruch auf eine Preissenkung, abzüglich der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten, wenn die in diesem Artikel beschriebenen Kosten aus denselben Gründen sinken.

5.5
Erhöht der Reiseveranstalter den Reisepreis innerhalb der Grenzen von Artikel 5.4 um mehr als 8 %, hast du das Recht, diese Erhöhung abzulehnen und den Reisevertrag kostenlos zu kündigen. Artikel 5.2 und 5.3 gelten entsprechend.

5.6
Abweichend von Artikel 5.4 ändert der Reiseveranstalter den Reisepreis nicht mehr ab dem Zeitpunkt, zu dem der gesamte Reisepreis gemäß den Bedingungen des Reiseveranstalters fällig ist und von dir tatsächlich bezahlt wurde.

5.7
Lehnst du die Änderungen ab und kann dir der Reiseveranstalter keine Ersatzreise anbieten oder nimmst du diese nicht an, erstattet der Reiseveranstalter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung, alle von dir geleisteten Zahlungen zurück. Nimmst du das angebotene Ersatzangebot an, hast du gegebenenfalls Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

Artikel 6 Hilfe und Beistand

6.1
Der Reiseveranstalter leistet Hilfe und Beistand, wenn du in Schwierigkeiten gerätst. Dies gilt auch bei unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen, aufgrund derer die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die du vernünftigerweise auf Grundlage des Vertrags haben darfst. Diese Hilfe besteht aus angemessenen Informationen über medizinische Dienste, örtliche Behörden, konsularische Unterstützung sowie Unterstützung bei der Nutzung von Kommunikationsmitteln und der Suche nach Alternativen. Die Kosten trägt die Partei, die für die Umstände verantwortlich ist, die Anlass für diese Hilfe und diesen Beistand gegeben haben.

6.2
Sind diese Schwierigkeiten die Folge von Vorsatz oder Fahrlässigkeit deinerseits, so gehen auch die eigenen Kosten des Reiseveranstalters zu deinen Lasten. Diese Kosten übersteigen nicht die tatsächlich vom Reiseveranstalter und den gegebenenfalls von ihm beauftragten Dritten entstandenen Ausgaben.

6.3
Entspricht die Reise aufgrund von Umständen, die weder dir noch dem Reiseveranstalter zuzurechnen sind, nicht den Erwartungen, die du vernünftigerweise auf Grundlage des Vertrags haben darfst, so trägt jede Partei ihren eigenen Schaden. Für den Reiseveranstalter besteht dieser beispielsweise in zusätzlichem Personaleinsatz und für dich z. B. in zusätzlichen Unterkunfts- und Rückführungskosten.

6.4
Umfasst die Reise eine Beförderungsleistung und ist infolge höherer Gewalt eine Rückkehr am vereinbarten Datum nicht möglich, so hast du Anspruch auf höchstens drei (3) kostenlose Übernachtungen in einer möglichst gleichwertigen Unterkunft. Diese Begrenzung auf 3 Nächte gilt nicht für Menschen mit Behinderung und deren Begleitpersonen, Schwangere, allein reisende Minderjährige sowie Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen, sofern sie den Reiseveranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über diese besonderen Umstände informiert haben.

Artikel 7 Durchführung des Vertrags und Haftung des Reiseveranstalters

7.1
Der Reiseveranstalter sorgt für die Durchführung des Reisevertrags entsprechend den Erwartungen, die du vernünftigerweise aufgrund des Vertrags haben darfst. Kann ein bestimmter Bestandteil nicht vertragsgemäß ausgeführt werden und hast du den Reiseveranstalter unverzüglich darüber informiert, sorgt der Reiseveranstalter dennoch für die vertragsgemäße Erfüllung, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit so hohen Kosten verbunden, dass dir dies vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann.

7.2
Kann ein wesentlicher Teil der Leistungen nicht erfüllt werden, sorgt der Reiseveranstalter für geeignete Alternativen von mindestens gleichwertiger Qualität, ohne dass er dafür Kosten berechnet. Für den Zeitraum, in dem der Reisevertrag nicht den berechtigten Erwartungen entspricht, sowie wenn die angebotenen Alternativen minderwertiger sind, bietet der Reiseveranstalter eine angemessene Preisminderung an.

7.3
Du hast das Recht, die vorgeschlagenen Alternativen abzulehnen, wenn diese nicht mit dem im Reisevertrag Vereinbarten vergleichbar sind. Handelt es sich bei dem angebotenen Ersatz um eine minderwertige Leistung, kannst du die Alternative ablehnen, wenn die angebotene Preisminderung unzureichend ist.

7.4
Bei der Beurteilung des angebotenen Ersatzes und/oder der Preisminderung werden objektive Maßstäbe berücksichtigt, die sich aus dem Alternativangebot ergeben. Dazu zählen insbesondere:

  • die Lage der Unterkunft am Zielort,

  • die Art und Kategorie der Unterkunft,

  • die weiteren Einrichtungen der Unterkunft.
    Darüber hinaus werden berücksichtigt:

  • die Zusammensetzung der Reisegruppe,

  • die dem Reiseveranstalter bekannten und von ihm bestätigten Eigenschaften der Reisenden, einschließlich der gemeldeten und vom Reiseveranstalter akzeptierten persönlichen Umstände.

7.5
Du darfst eine Mangelbeseitigung selbst vornehmen und hast Anspruch auf Erstattung der hierfür notwendigen Aufwendungen, wenn:
a) du den Reiseveranstalter rechtzeitig darauf hingewiesen hast, dass die Reise nicht den Erwartungen entspricht, die du vernünftigerweise haben darfst, und der Reiseveranstalter diesen Mangel nicht innerhalb einer von dir gesetzten angemessenen Frist behebt oder erklärt, dass er den Mangel nicht beheben kann, oder
b) der Mangel sofort behoben werden muss.

7.6
Hat ein Mangel erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Reise und behebt der Reiseveranstalter diesen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kannst du den Vertrag kostenlos kündigen. Du hast in diesem Fall Anspruch auf Schadenersatz und/oder Preisminderung. Dies gilt unbeschadet deines Rechts auf kostenlose Rückbeförderung mit gleichwertigem Transport, sofern die Reise eine Beförderungsleistung umfasst.

7.7
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die du erleidest, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Reiseveranstalters zurückzuführen. Eine Haftungsbeschränkung oder ein Haftungsausschluss für Schäden aus Personenschäden ist nicht zulässig.

7.8
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung, wenn diese dir selbst zuzurechnen ist, Folge unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände ist oder einem Dritten zuzurechnen ist, der vom Reiseveranstalter nicht mit der Erbringung der Reisedienstleistungen beauftragt wurde.

7.9
Ist auf eine im Reisevertrag enthaltene Leistung ein internationales Übereinkommen oder eine EU-Verordnung anwendbar, kann sich der Reiseveranstalter auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung berufen, die dieses Übereinkommen oder diese Verordnung einem Leistungserbringer gewährt oder erlaubt. Bei einer Kumulation von Schadenersatz und Preisminderung im Sinne dieses Artikels darf der Reiseveranstalter die Ansprüche miteinander verrechnen.

Artikel 8 Deine Rechte

8.1. Übertragung der Buchung

8.1.1
Du kannst den Reiseveranstalter bitten, dich durch eine andere Person ersetzen zu lassen. Dafür gelten folgende Bedingungen:

  • Die andere Person erfüllt alle für den Vertrag geltenden Bedingungen, und

  • du reichst den Antrag spätestens 7 Kalendertage vor der Abreise auf eine vom Reiseveranstalter vorab mitgeteilte Weise ein, oder so rechtzeitig, dass der Reiseveranstalter die erforderlichen Maßnahmen und Formalitäten noch durchführen kann, und

  • die Bedingungen der an der Durchführung beteiligten Leistungserbringer stehen dieser Übertragung nicht entgegen.

8.1.2
Der Anmelder, du und die dich ersetzende Person haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Reiseveranstalter für die Zahlung des noch geschuldeten Teils des Reisepreises, der Änderungsgebühren, Zuschläge und anderer Kosten infolge der Übertragung.

8.1.3
Auf dein Verlangen legt der Reiseveranstalter diese Kosten offen und stellt dir auf Anfrage Unterlagen zur Verfügung, aus denen diese Kosten hervorgehen.

8.2. Reiseunterlagen

8.2.1
Der Reiseveranstalter versendet die Reiseunterlagen per E-Mail. In der Regel erhält der Reisende die Unterlagen spätestens 2 Wochen vor dem Abreisedatum.

8.2.2
Hast du zu dem vom Reiseveranstalter mitgeteilten Zeitpunkt, spätestens jedoch 5 Werktage vor Abreise, noch keine Reiseunterlagen erhalten, musst du dies unverzüglich dem Reiseveranstalter melden.

8.3. Absicherung bei Insolvenz

8.3.1
Kann der Reiseveranstalter aufgrund von Insolvenz seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen, wird für die Durchführung der Reise durch einen anderen, für die Rückzahlung des Reisepreises oder, wenn die Reise bereits teilweise angetreten wurde, für eine anteilige Rückerstattung gesorgt.

8.3.2
Umfasst die Pauschalreise eine Beförderung, so beinhaltet diese Absicherung auch deine Rückbeförderung. Die Garantie deckt in jedem Fall die vorhersehbaren Kosten, einschließlich der Finanzierung von Unterkunftskosten während einer möglichen Wartezeit auf die Rückbeförderung, sowie den bereits ganz oder teilweise (im Voraus) gezahlten Reisepreis, entsprechend den Garantiebedingungen des jeweiligen Garantiefonds.

8.3.3
Der Reiseveranstalter gewährleistet diese Absicherung durch den Anschluss an die SGR oder an einen anderen von der ANVR anerkannten Garantiefonds. Vor Abschluss des Reisevertrags informiert der Reiseveranstalter darüber, auf welche Weise und unter welchen Bedingungen er diese Absicherung gewährleistet.

Artikel 9 Wenn du kündigen möchtest

9.1
Du kannst den Reisevertrag vor Beginn der Pauschalreise kündigen. Tust du dies, bist du verpflichtet, dem Reiseveranstalter den Schaden zu ersetzen, den er infolge der Kündigung erleidet. Dieser Schaden beträgt höchstens einmal den Reisepreis.

9.2
Sofern der Reiseveranstalter mit dir keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die nachstehenden Prozentsätze (pauschalierter Schadenersatz), die sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung sowie nach den voraussichtlichen Kostenersparnissen und den Einnahmen richten, die der Reiseveranstalter durch den Weiterverkauf der von dir stornierten Reise erzielt, zusätzlich zu eventuell fälligen Reservierungskosten:

  • bei Stornierung bis zum 42. Tag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: die Anzahlung;

  • bei Stornierung ab dem 42. Tag (einschließlich) bis zum 28. Tag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 35 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung ab dem 28. Tag (einschließlich) bis zum 21. Tag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 40 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung ab dem 21. Tag (einschließlich) bis zum 14. Tag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 50 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung ab dem 14. Tag (einschließlich) bis zum 5. Tag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 75 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung ab dem 5. Tag (einschließlich) bis zum Abreisetag: 90 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung am Abreisetag oder später: der volle Reisepreis.

  • bei Stornierung eines gebuchten „Keine Rückerstattung“-Zimmers in einem Hotel oder einer Pension betragen die Stornokosten stets 100 %.

Abweichende Stornokosten
Für Eigenanreise-Reisen zu Wohneinheiten wie Bungalows, Appartements, Mobilheimen und Camping-/Stellplätzen gelten, zusätzlich zu eventuell fälligen Reservierungskosten, die folgenden Stornokosten:

  • bei Stornierung bis zum 42. Tag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: die Anzahlung;

  • bei Stornierung ab dem 42. Tag (einschließlich) bis zum 28. Tag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 60 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung ab dem 28. Tag (einschließlich) bis zum Abreisetag: 90 % des Reisepreises;

  • bei Stornierung am Abreisetag oder später: der volle Reisepreis.

Unter Reisepreis ist in diesem Zusammenhang der vom Reiseveranstalter oder in seinem Namen veröffentlichte Preis zu verstehen, exklusive Reservierungskosten, Versicherungsprämien und Beiträge zum Katastrophenfonds. Besteht eine Reise aus verschiedenen Bestandteilen, für die unterschiedliche Stornobedingungen gelten, sind pro Bestandteil die jeweils spezifischen Regelungen maßgeblich. Diese werden dem Reisenden vorab mitgeteilt.

Teil-Stornierung
Wenn ein Reisender innerhalb einer Reisegruppe seinen Anteil an einem Vertrag für eine gemeinsame Unterkunft in einem Hotel, Appartement, Ferienhaus oder einer anderen Unterkunft storniert, ist er stornokostenpflichtig. Entspricht die Größe der verbleibenden Gruppe einer Preisstaffel für die betreffende Unterkunft, unterbreitet der Reiseveranstalter den verbleibenden Reisenden ein Änderungsangebot, das der neuen Gruppengröße entspricht, für denselben Zeitraum und dieselbe Unterkunft. Der Reisepreis wird entsprechend der Preistabelle angepasst, und die normalen Zahlungsbedingungen gelten. Ist ein Änderungsangebot nicht möglich oder wird es nicht angenommen, gilt der Vertrag für alle Reisenden als storniert, und alle sind stornokostenpflichtig. Der Gesamtbetrag aus Stornokosten und angepasstem Reisepreis übersteigt nie den ursprünglichen Gesamtreisepreis. Ein eventueller Überschuss wird vom neuen Reisepreis abgezogen.

Außerhalb der Bürozeiten
Stornierungen außerhalb der Bürozeiten gelten als am nächsten Werktag eingegangen.

Namensänderung/Übertragung
Erfolgt keine Stornierung, sondern eine Übertragung, gilt Artikel 8.

9.3
Kündigst du den Reisevertrag, musst du die Stornokosten bezahlen. Wurden keine festen Stornokosten vereinbart, legt der Reiseveranstalter dem Reisenden auf dessen Wunsch eine Begründung der berechneten Stornokosten vor.

9.4
Besteht eine Reise aus verschiedenen Bestandteilen, für die unterschiedliche Stornobedingungen gelten, so sind pro Bestandteil die spezifischen Regelungen des jeweiligen Dienstleisters maßgeblich. Der Reiseveranstalter teilt spätestens bei der Buchung mit, ob auf einzelne Bestandteile spezifische Stornobedingungen Anwendung finden.

9.5–9.7
Für Teilstornierungen innerhalb einer Gruppe gelten die in den Absätzen oben beschriebenen Regelungen entsprechend. Der Gesamtbetrag aus Stornokosten und angepasstem Reisepreis übersteigt nie den ursprünglichen Gesamtreisepreis.

9.8
Stornierungen, die an Nicht-Werktagen eingehen, gelten als am nächsten Werktag beim Reiseveranstalter eingegangen. Stornierungen außerhalb der Bürozeiten an einem Werktag vor Öffnungszeit gelten als an diesem Werktag eingegangen. Stornierungen nach Geschäftsschluss gelten als am nächsten Werktag eingegangen.

9.9
Treten am Reiseziel oder in der unmittelbaren Umgebung unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auf, die erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Reise haben, und hat die Reise noch nicht begonnen, kannst du den Vertrag kostenlos kündigen. Der Reiseveranstalter erstattet in diesem Fall alle von dir geleisteten Vorauszahlungen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.

9.10
Für Reisen in ein Gebiet, für das die Katastrophenkommission des Calamiteitenfonds eine Katastrophe festgestellt hat, gilt die Annahme, dass eine Situation im Sinne des vorstehenden Absatzes vorliegt. In diesem Fall kannst du ab drei (3) Kalendertagen vor Abreise kostenlos kündigen oder – sofern möglich und von dir gewünscht – umbuchen.

9.11 Besondere Stornobedingungen ab 01.09.2020 (Corona)

  • Kostenlose Stornierung bis 15 Tage vor Ankunft für alle Anreisen bis zum 15. Dezember 2020.

  • Kostenlose Stornierung bis 30 Tage vor Ankunft für alle Anreisen vom 19. Dezember 2020 bis zum 27. März 2021.

Die regulären ANVR-Zahlungsbedingungen bleiben anwendbar.

Artikel 10 Zahlung

10.1
Vor Abschluss des Reisevertrags erhältst du vom Reiseveranstalter Informationen darüber, wann der Reisepreis (vollständig) bezahlt sein muss. Der Reiseveranstalter kann eine Anzahlung verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird vor oder bei Vertragsschluss mitgeteilt. Leistest du nicht fristgerecht die fällige Zahlung, befindest du dich automatisch im Verzug.

10.2
Bist du im Verzug, mahnt dich der Reiseveranstalter oder ein von ihm Beauftragter zur Zahlung und setzt dir eine Frist von 14 Tagen, um deinen Verpflichtungen nachzukommen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag als gekündigt gilt, wenn du auch dann nicht zahlst. Bereits geleistete Zahlungen werden mit den Stornokosten verrechnet. Liegt der Abreisetermin innerhalb dieser 14 Tage, musst du den gesamten Reisepreis spätestens 24 Stunden vor Abreise bezahlen.

10.3
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung schuldet der Reisende ab Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Verzugszinsen auf den offenen Betrag. Nach Mahnung sind auch die außergerichtlichen Inkassokosten gemäß Absatz 4 dieses Artikels zu zahlen.

10.4
Die außergerichtlichen Kosten betragen maximal 15 % bei einem Reisepreis bis 2.500 €; 10 % für die nächsten 2.500 €; 5 % für die folgenden 5.000 € und 1 % für den darüber hinausgehenden Betrag, mindestens jedoch 40 €. Der Reiseveranstalter kann zugunsten des Reisenden von diesen Beträgen und Prozentsätzen abweichen.

Artikel 11 Deine weiteren Pflichten

11.1
Du bist verpflichtet, alle vom Reiseveranstalter oder in dessen Namen erteilten Anweisungen zu befolgen und haftest für Schäden, die durch dein Verhalten verursacht werden, gemessen am Verhalten eines ordentlichen Reisenden.

11.2
Verursachst oder drohst du, derart störend oder belästigend zu wirken, dass die ordnungsgemäße Durchführung des Reisevertrags dadurch erheblich erschwert wird, kann der Reiseveranstalter dich von der (weiteren) Teilnahme ausschließen, wenn ihm die Vertragserfüllung vernünftigerweise nicht zugemutet werden kann. Die daraus entstehenden Kosten gehen zu deinen Lasten.

11.3
Du bist verpflichtet, Schäden nach Möglichkeit zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.

11.4
Du musst dich spätestens 24 Stunden vor dem angegebenen Zeitpunkt der Rückreise über die genaue Abfahrtszeit informieren.

Artikel 12 Beschwerden (Verfahren)

Während der Reise

12.1
Unbeschadet Artikel 7 meldest du etwaige Beschwerden über die Durchführung des Vertrags unverzüglich vor Ort, damit nach einer Lösung gesucht werden kann. Dafür musst du dich – in folgender Reihenfolge – wenden an:

  1. den betreffenden Dienstleister;

  2. die Reiseleitung oder, falls diese nicht vorhanden oder erreichbar ist;

  3. den Reiseveranstalter.

12.2
Wird der Mangel nicht behoben und beeinträchtigt die Qualität der Reise, musst du dies jedenfalls unverzüglich, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung, beim Reiseveranstalter in den Niederlanden melden.

12.3
Wird ein Mangel vor Ort nicht zufriedenstellend behoben, sorgt der Reiseveranstalter dafür, dass die Möglichkeit besteht, diesen in Form einer Beschwerde (Beschwerdeprotokoll) registrieren zu lassen.

12.4
Der Reiseveranstalter sorgt für Informationen über das vor Ort einzuhaltende Verfahren sowie über die Kontaktdaten und Erreichbarkeit der Beteiligten.

12.5
Kommst du deiner Meldepflicht nicht nach und/oder registrierst du die Beschwerde nicht in der vom Reiseveranstalter vorgeschriebenen Form und erhält dadurch der Dienstleister oder der Reiseveranstalter nicht die Möglichkeit, den Mangel zu beheben, kann dein eventueller Anspruch auf Schadenersatz ganz oder teilweise entfallen.

Nach der Reise

12.6
Wird deine Beschwerde nicht zu deiner Zufriedenheit gelöst, musst du sie so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Reise (bzw. der in Anspruch genommenen Leistung) oder nach dem ursprünglichen Abreisedatum, falls die Reise nicht stattgefunden hat, in der vorgeschriebenen Weise einreichen. Liegt eine Kopie des Beschwerdeprotokolls vor, musst du diese beifügen.

12.7
Betrifft die Beschwerde das Zustandekommen eines Vertrags, musst du diese so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Tatsachen, auf die sich die Beschwerde bezieht, beim Buchungsbüro einreichen.

12.8
Reichst du die Beschwerde nicht rechtzeitig ein, kann der Reiseveranstalter beschließen, sie nicht zu bearbeiten, es sei denn, dich trifft daran kein Verschulden.

12.9
Der Reiseveranstalter gibt dir spätestens einen Monat nach Eingang der Beschwerde eine inhaltliche Antwort.

Artikel 13 Streitigkeiten

13.1
Wird deine Beschwerde nicht zu deiner Zufriedenheit gelöst oder erhältst du keine Abhilfe, kannst du spätestens innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach Einreichung deiner Beschwerde beim Reiseveranstalter den Streitfall der Schlichtungsstelle Reisen, Postbus 90600, 2509 LP Den Haag (www.sgc.nl), vorlegen. Die Kommission behandelt ausschließlich Beschwerden von natürlichen Personen, die nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handeln.

13.2
Die Schlichtungsstelle entscheidet nach den Bedingungen, die in der jeweiligen Verfahrensordnung festgelegt sind. Die Entscheidung der Schlichtungsstelle ergeht in Form eines für beide Parteien verbindlichen Schiedsspruchs. Für die Behandlung eines Streitfalls ist eine Gebühr zu entrichten.

13.3
Alle Ansprüche verjähren zwei Jahre nach Beendigung der Reise oder, falls die Reise nicht stattgefunden hat, zwei Jahre nach dem ursprünglichen Abreisedatum.

13.4
Willst du von dem in Absatz 1 genannten Verfahren des verbindlichen Schiedsspruchs keinen Gebrauch machen, hast du das Recht, dich an das zuständige Gericht zu wenden.

13.5
Auf die aufgrund dieser Reisebedingungen geschlossenen, geänderten oder ergänzten Verträge findet niederländisches Recht Anwendung, es sei denn, zwingende Vorschriften schreiben die Anwendung eines anderen Rechts vor.

13.6
Ausschließlich ein niederländisches Gericht ist zur Kenntnisnahme dieser Streitigkeiten zuständig, es sei denn, zwingende Vorschriften bestimmen die Zuständigkeit eines anderen Gerichts.

Artikel 14 Erfüllungsgarantie

14.1
Die ANVR garantiert die Erfüllung der verbindlichen Entscheidungen der Schlichtungsstelle Reisen durch ihre Mitglieder, es sei denn, das Mitglied legt die verbindliche Entscheidung innerhalb von zwei Monaten nach deren Zustellung dem Gericht zur Aufhebung vor. Diese Garantie lebt wieder auf, wenn die verbindliche Entscheidung nach gerichtlicher Überprüfung Bestand hat und das Urteil rechtskräftig geworden ist.

14.2
Die Erfüllungsgarantie der ANVR ist auf 10.000 € pro Schiedsspruch begrenzt. Die ANVR gewährt diese Garantie unter der Bedingung, dass du – wenn du dich auf die Garantie berufst – deine Forderung aus dem Schiedsspruch bis maximal zur Höhe des ausgezahlten Betrags an die ANVR abtrittst (zessionierst) und zwar gleichzeitig mit der Auszahlung aufgrund der Erfüllungsgarantie.

14.3
Die ANVR gewährt keine Erfüllungsgarantie, wenn vor der mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch die Schlichtungsstelle Reisen eine der folgenden Situationen eintritt:

  • dem Mitglied wurde Zahlungsaufschub gewährt, oder

  • das Mitglied ist für insolvent erklärt worden, oder

  • die Geschäftstätigkeit des Mitglieds wurde tatsächlich eingestellt. Maßgeblich für diese letzte Situation ist das Datum, an dem die Geschäftsaufgabe im Handelsregister eingetragen wurde, oder ein früheres Datum, das die ANVR nachweisen kann.

14.4
Für die Inanspruchnahme der Erfüllungsgarantie ist erforderlich, dass du diese schriftlich bei der ANVR (www.anvr.nl) geltend machst.

Allgemeine Informationen und unsere zusätzlichen Bedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen wurden von Tsjecho Reizen selbst festgelegt.
Hierüber hat im Rahmen der Koordinierungsgruppe Selbstregulierung der Sociaal-Economische Raad keine Abstimmung zwischen ANVR und der Consumentenbond stattgefunden.
Abgesehen von den in den Bedingungen selbst zulässigen Abweichungen können diese eigenen Bestimmungen keinen Abbruch an den ANVR-Verbraucherbedingungen tun und dienen ausschließlich dazu, die Position des Verbrauchers weiter zu stärken.

Reservierungsgebühren Sommer

Pro Reservierungsbestätigung berechnen wir 35 € Reservierungsgebühren.
Bei einer Online-Buchung erhalten Sie 10 € Rabatt auf diese Gebühr.
Im Falle einer Stornierung bleiben die Stornobedingungen uneingeschränkt in Kraft.

Flexible Umbuchung

Wenn Sie bei der Buchung die Option Flexible Umbuchung wählen, können Sie nach der Bestätigung – für nur 12 € statt der regulären 30 € Umbuchungsgebühren – folgende Änderungen vornehmen lassen:

  • Änderungen des Skipakets bis 3 Wochen vor Abreise

  • Änderung von Namen oder Geburtsdatum (ausgenommen Flug- und Zugreisen)

  • Änderung der Verpflegungsart

  • Nachträgliche kostenlose Buchung zusätzlicher Leistungen (Skipakete, Ausflüge)

  • Nachträgliche Anmeldung von Präferenzen oder Wünschen

  • Stornierung oder Hinzubuchung von Haustieren

Bei Änderungen, die den Mietpreis beeinflussen, wird die Differenz entsprechend verrechnet.
Wenn die Buchung bereits abgeschlossen und die Reiseunterlagen in Ihrem Besitz sind, ist eine flexible Umbuchung nicht mehr möglich. In diesem Fall werden die regulären Umbuchungsgebühren von 30 € berechnet.

Mein Bereich

In Ihrem persönlichen Bereich „Mein Bereich“ können Sie einfach und übersichtlich alle Ihre Reisedokumente einsehen, wie z. B. Reservierungsbestätigung, Rechnung und Buchungsübersicht.
Sobald die vollständige Zahlung bei uns eingegangen ist, erhalten Sie spätestens zwei Wochen vor Abreise eine E-Mail, in der wir Sie informieren, dass Ihre Reiseunterlagen in „Mein Bereich“ bereitstehen. Dort finden Sie alles, was Sie für eine reibungslose Reisevorbereitung benötigen – zentral an einem Ort.

Bitte lesen Sie die Reiseunterlagen vor Abreise sorgfältig durch. Sollte die Information auf dem Voucher nicht mit Ihrer Reservierung übereinstimmen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit Tsjecho Reizen auf.

Während Ihres Aufenthalts sind Sie als Mieter voll verantwortlich für das gemietete Objekt, die Einrichtung und alles, was dazugehört. Von Ihnen verursachte Schäden müssen direkt dem Vermieter erstattet werden. Sie haften auch für eventuelle Nebenkosten wie Strom.
Tsjecho Reizen kann den Mieter jederzeit haftbar machen, wenn Schäden nicht ordnungsgemäß beglichen oder verrechnet wurden. Alle daraus entstehenden (Inkasso-)Kosten gehen zu Lasten des Hauptmieters. Bei schwerwiegendem Fehlverhalten kann der Unterkunftsanbieter gezwungen sein, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Für diese Maßnahmen oder die daraus resultierenden Kosten übernehmen wir keine Haftung.

Datenschutzrichtlinie Tsjecho Reizen B.V.

Tsjecho Reizen legt großen Wert auf Ihr Vertrauen in unser Unternehmen. Auf dieser Seite informieren wir Sie darüber, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Wir tun alles, um Ihre Privatsphäre zu schützen, und gehen deshalb sorgfältig mit personenbezogenen Daten um.

Tsjecho Reizen hält sich in allen Fällen an die geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet unter anderem, dass wir:

  • Ihre personenbezogenen Daten nur im Einklang mit dem Zweck verarbeiten, für den sie bereitgestellt wurden;

  • die Verarbeitung auf die minimal erforderlichen Daten beschränken;

  • Ihre ausdrückliche Einwilligung einholen, wenn wir diese für die Verarbeitung benötigen;

  • geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten ergriffen haben;

  • Daten über Analytics und Facebook auch zu Remarketing-Zwecken erfassen;

  • keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist für die Durchführung des Zwecks erforderlich;

  • Ihre Rechte in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten respektieren und Sie hierüber informieren.

Verantwortlicher:
Tsjecho Reizen B.V., Handelsplein 24, 3071 PR Rotterdam
E-Mail: support@tsjechoreizen.nl – Tel.: +31 (0)10-2781500

Zwecke der Verarbeitung:

  • Information über Zusatzleistungen (Upselling) vor der Reise

  • Weitergabe relevanter Daten an Unterkunftsanbieter oder Dienstleister

  • Versand von Postmailings

  • Abschluss von Verträgen

  • Versand von Newslettern

Mögliche verarbeitete personenbezogene Daten:

  • Name, Adresse, Postleitzahl, Ort, Land

  • Telefonnummer, E-Mail-Adresse

  • Geschlecht, Geburtsdatum

  • Besondere gesundheitsbezogene Angaben (falls erforderlich)

Weitergabe an Dritte:
Die von Ihnen angegebenen Daten können an Dritte weitergegeben werden, wenn dies für die Durchführung der Reise erforderlich ist (z. B. Unterkunftsanbieter, Skischulen, Busgesellschaften, Versicherungen).
Mit allen Partnern schließen wir entsprechende Verträge, um die Sicherheit Ihrer Daten zu gewährleisten. Eine Weitergabe außerhalb der EU erfolgt nicht.

Minderjährige:
Personenbezogene Daten von Minderjährigen (unter 16 Jahren) verarbeiten wir nur mit schriftlicher Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Speicherdauer:
Personenbezogene Daten werden nicht länger gespeichert, als für den jeweiligen Zweck erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ihre Rechte:
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten. Zudem können Sie der Verarbeitung widersprechen oder die Übertragung Ihrer Daten verlangen. Wir können vor der Bearbeitung Ihres Antrags eine Legitimation verlangen.

Beschwerden:
Wenn Sie eine Beschwerde über die Verarbeitung Ihrer Daten haben, wenden Sie sich bitte an uns. Sollten wir gemeinsam keine Lösung finden, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens) einreichen.

Haftung bei Aktivitäten der Kunden

Der Kunde ist sich bewusst, dass die Teilnahme an Aktivitäten lokaler Agenturen sowohl für ihn/sie selbst als auch für Dritte sowie für sein/ihr Eigentum und/oder das Eigentum Dritter Risiken birgt – einschließlich Verletzungs-, Sach- und Folgeschäden. Diese Risiken liegen ausdrücklich in eigener Verantwortung.

Haftung von Tsjecho Reizen

Tsjecho Reizen bemüht sich, Ortsbeschreibungen, Unterkünfte und Lageangaben so korrekt wie möglich zu überprüfen. Zwischenzeitliche Änderungen außerhalb unseres Wissens können jedoch auftreten, für die Tsjecho Reizen keine Haftung übernimmt.

Tsjecho Reizen übernimmt keine Verantwortung für Situationen, in denen höhere Gewalt eine Rolle spielt, wie z. B. Kriegshandlungen, extrem schlechte Wetterbedingungen, Bauarbeiten, Naturkatastrophen oder behördliche Anordnungen. Für Schäden, Verluste oder Unfälle während des Urlaubs kann Tsjecho Reizen keine Haftung übernehmen.

Tsjecho Reizen haftet nicht für die mangelhafte Erfüllung des Mietvertrags, soweit die Mängel auf den Mieter zurückzuführen sind. Ist Tsjecho Reizen gegenüber dem Mieter für die Beeinträchtigung des Urlaubserlebnisses haftbar, beträgt die Entschädigung in allen Fällen höchstens die Miete. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit Schäden erleidet.

Transport

Tsjecho Reizen übernimmt keinerlei Haftung für Folgen der Eigenanreise zu Wintersportzielen. Für eine gute Reisevorbereitung verweisen wir auf den ANWB, der detaillierte Informationen bereitstellt.

Brandschutz

Die Sicherheitsstandards liegen im Ausland in der Regel niedriger als in den Niederlanden. Wir drängen unsere Unterkünfte darauf, die Empfehlungen der Europäischen Kommission im Bereich Brandschutz einzuhalten. Auf die tatsächliche Umsetzung haben wir jedoch keinen Einfluss, da wir von den lokalen Gesetzen und Normen abhängig sind. Dafür können wir keine Haftung übernehmen.

Bauarbeiten

Es kann vorkommen, dass sich in der Nähe Ihrer Unterkunft Bau- oder Straßenarbeiten befinden. Für dadurch entstehende Lärmbelästigungen übernehmen wir keine Verantwortung und haben keine Möglichkeit, solche Arbeiten einstellen zu lassen.

Infrastruktur

Die Infrastruktur in Tschechien ist noch nicht mit der in den Niederlanden vergleichbar. So kann es beispielsweise in kleineren Ortschaften vorkommen, dass die Versorgung mit Strom und/oder Wasser zeitweise eingeschränkt ist. Hierfür übernehmen wir keine Haftung.

Verspätungen

Verspätungen können entstehen durch starkes (Luft-)Verkehrsaufkommen, Streiks, zusätzliche Sicherheitskontrollen, Witterungsbedingungen, technische Probleme, verspätete Mitreisende usw. Hierfür können wir keine Haftung übernehmen – auch nicht für das eventuelle Versäumen von Anschlussverbindungen, Abholungen oder zusätzliche Kosten. Mit der Annahme der Tickets akzeptieren Sie die Bedingungen der jeweiligen Transportunternehmen.

Energie- und Wasserverbrauch

Sofern nicht anders angegeben, sind Wasser- und Stromverbrauch im Preis inbegriffen. Da Energiekosten in Tschechien höher sind als in den Niederlanden, bitten wir Sie, sparsam mit Heizung, Warmwasser und Beleuchtung umzugehen. Bei unnötigem Verbrauch von Warmwasser und Strom kann der Eigentümer nach Absprache einen Aufpreis verlangen. Brennholz für den Kamin ist in der Regel bis zu einer bestimmten Menge kostenlos.

Aufenthaltsbedingungen

Die Nutzung der Unterkünfte ist ausschließlich den in der Reservierungsbestätigung genannten Teilnehmern vorbehalten. Ist dies nicht der Fall, kann dies zur Auflösung des Mietvertrags führen, ohne Anspruch auf Schadenersatz. Etwaige (Haus-)Regeln des Eigentümers sind Bestandteil des Mietvertrags und müssen strikt eingehalten werden. So kann es beispielsweise sein, dass das Rauchen in bestimmten Unterkünften ganz oder teilweise untersagt ist.

Kaution

Als Mieter eines Hauses oder Appartements kann von Ihnen bei Ankunft die Zahlung einer Kaution verlangt werden. Dies ist in Ihren Reiseunterlagen angegeben. Wird die Kaution nicht gezahlt, kann die Unterkunft verweigert werden. Die Kaution ist in Euro zu entrichten.

Bei der Abreise wird die Kaution – abzüglich etwaiger Schäden – an Sie zurückerstattet. Stellt der Eigentümer Schäden fest, ist er berechtigt, diese von der Kaution einzubehalten. Verlässt der Mieter die Unterkunft, ohne dies mitzuteilen, wird die Kaution nicht zurückgezahlt. Ebenso ist es nicht gestattet, die Unterkunft unverschlossen zu verlassen.

Tsjecho Reizen ist in Streitfällen hierüber keine Partei und nicht verantwortlich für die Rückzahlung der Kaution.

Wil je dat ik dit ook meteen in een duidelijk gestructureerde versie met kopjes en opsommingstekens opmaak, zodat je het direct als voorwaarden- of informatiepagina in je Duitse site kunt plaatsen?

Eindschoonmaak

Woningen dienen door de huurder in goede staat te worden gehouden en voor vertrek netjes te worden achtergelaten (afwas, bedden afnemen, vuilnis afvoeren). Indien bij de sleuteloverdracht blijkt dat de woning niet netjes is achtergelaten dan kan de verhuurder € 40,- schoonmaakkosten in rekening brengen.

Kurtaxe

Obwohl nicht überall Kurtaxe erhoben wird, müssen Sie damit rechnen, dass diese Abgabe vor Ort zu zahlen ist.

Haustiere

Wenn Unterkünfte Haustiere erlauben, ist in der Regel nur ein Haustier gestattet. Die Mitnahme eines zweiten Haustiers ist nur auf Anfrage möglich. Tschechien schreibt bestimmte Impfungen für Haustiere vor – bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Tierarzt. Vergessen Sie nicht, Ihr Haustier bei der Buchung anzugeben. Bereits gezahlte Kosten für Hunde können im Falle einer Stornierung (z. B. wenn der Hund nicht mitreist) nicht erstattet werden. Steht der Zuschlag für Hunde nicht in der Preisliste, gilt ein Grundzuschlag von 70 € pro Woche.

An- und Abreise Ferienhäuser und Appartements

Die Ankunftszeit für Ferienhäuser und Appartements liegt in der Regel zwischen 15:00 und 18:00 Uhr. Bitte reisen Sie am Ankunftstag nicht bereits am Vormittag an, da der Eigentümer nach Abreise der vorherigen Gäste Zeit benötigt, die Unterkunft für Sie vorzubereiten.
Die Unterkunft muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr verlassen werden.
Können Sie die angegebene Ankunftszeit nicht einhalten, informieren Sie den Vermieter bitte rechtzeitig. Weichen Sie ohne Rücksprache vom Ankunftstag oder der Ankunftszeit ab, können zusätzliche Kosten entstehen.

An- und Abreise Hotels und Pensionen

Die Ankunftszeit für Hotels und Pensionen ist in der Regel ab 14:00 Uhr möglich.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen.
Sollte eine verspätete Ankunft notwendig sein, informieren Sie den Unterkunftsanbieter bitte rechtzeitig. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrem Voucher.

Transferkosten

Bei allen Reisen in diesem Programm sind Transfers, d. h. der Transport vom Busparkplatz oder Flughafen zur gebuchten Unterkunft und zurück, nicht im Reisepreis enthalten.

Reisedokumente und Reiseunterlagen

Sie sind verpflichtet, mit den erforderlichen Reisedokumenten, Ihrem Führerschein und der Grünen Karte zu reisen.
Bitte prüfen Sie Ihre Reiseunterlagen sorgfältig vor der Abreise. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte sofort an Tsjecho Reizen. Wir haften nicht für Schäden oder Kosten, die durch fehlende oder ungültige Dokumente entstehen.

Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit der Unterkünfte wird täglich aktualisiert. Da wir jedoch nicht überall über automatische Schnittstellen verfügen (z. B. bei privaten Eigentümern), können wir keine Haftung für Eingabefehler oder Versäumnisse der Eigentümer übernehmen. Sollte eine Unterkunft dennoch belegt sein, wird Ihre Buchung kostenlos storniert. Selbstverständlich bieten wir Ihnen eine passende Alternative an.

Stornierung von Flugtickets

Für die Stornierung bestellter Flugtickets gilt: Stornokosten 100 %.

Zuschläge und Ermäßigungen

Viele Hotels und Pensionen gewähren Kinderermäßigungen. Diese gelten nur in Verbindung mit zwei vollzahlenden Erwachsenen im Zimmer und können nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.

  • Kinder bis 2 Jahre reisen in der Regel kostenlos, meist ohne Anspruch auf ein eigenes Bett.

  • Kinderbettchen müssen in der Regel selbst mitgebracht werden.

  • In vielen Hotels und Pensionen ist vor Ort ein obligatorischer Zuschlag für Weihnachts- und/oder Silvesterdinner zu zahlen. Die Höhe erfahren Sie in den Unterkunftsinformationen.
    Die Ermäßigungen variieren je nach Alter und Zimmerkategorie. Maßgeblich ist das Alter des Kindes am Anreisetag.

Lage der Unterkünfte

Viele Ferienhäuser liegen in ländlicher Umgebung. Ein Dorf kann in Tschechien nur aus wenigen Häusern bestehen, Geschäfte sind daher nicht immer fußläufig erreichbar. Sofern nicht anders angegeben, ist ein Parkplatz direkt an der Unterkunft vorhanden.

Einrichtung der Ferienhäuser/Appartements

Alle Unterkünfte sind Privateigentum und nach individuellem Geschmack eingerichtet. In einigen Fällen bewohnt der Eigentümer eine Etage oder einen Teil des Hauses.
Manche Unterkünfte sind einfacher ausgestattet als in Westeuropa üblich – in diesem Fall verwenden wir den Hinweis „Standard/Einfach“. Luxusunterkünfte sind hingegen vollständig nach westlichem Standard ausgestattet.

  • Sitzgelegenheiten sind oft nicht für die Maximalbelegung ausgelegt.

  • Fernseher bieten meist nur tschechische Sender; mit Satellit auch deutsche/österreichische.

  • Küchen sind in der Regel vollständig eingerichtet, bei Kitchenettes jedoch einfacher (z. B. nur 2 Kochplatten). Kühlschrank, Herd und Geschirr sind immer vorhanden. Kaffeemaschine, Wasserkocher oder Mikrowelle nur, wenn ausdrücklich angegeben.

  • Begriffe: Wohnküche = kombinierte Wohn-/Küche, Wohn-/Schlafzimmer = kombinierter Wohn-/Schlafraum.

Beispiel: „5–7 Personen“ bedeutet: ideal für 5 Personen, aber Schlafmöglichkeiten für bis zu 7 Personen vorhanden.

Mängel oder fehlende Ausstattung melden Sie bitte umgehend dem Vermieter oder der Schlüsseladresse, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Bettwäsche & Handtücher

In Ferienhäusern/Appartements müssen Küchenwäsche und Handtücher selbst mitgebracht werden. Bettdecken, Bettwäsche und Decken sind vorhanden, sofern nicht anders angegeben.

Hotels und Pensionen

  • Handtücher werden oft nicht täglich gewechselt. Wir empfehlen, eigene Handtücher mitzunehmen.

  • Restaurant- oder Gemeinschaftsräume sind nicht rund um die Uhr geöffnet; bitte erfragen Sie die Öffnungszeiten vor Ort.

Familienzimmer

Unsere Familienzimmer in Hotels und Pensionen sind ideal für Familien: meist mit einem gemeinsamen Eingang und abgetrennten Schlafräumen. So können Sie zusammen wohnen und dennoch Privatsphäre genießen.

Kinderbett

In den Unterkunftsbeschreibungen ist angegeben, ob ein Kinderbett vorhanden ist oder angefragt werden kann. Bettwäsche für Kinderbetten muss selbst mitgebracht werden.

Verpflegungsarten

  • Übernachtung – nur Unterkunft, keine Mahlzeiten.

  • Übernachtung mit Frühstück – beginnt mit dem Frühstück am 2. Tag, endet mit Frühstück am Abreisetag.

  • Halbpension – Frühstück & Abendessen, beginnt mit Abendessen am Ankunftstag, endet mit Frühstück am Abreisetag.

  • Vollpension – Frühstück, Mittagessen & Abendessen, beginnt mit Abendessen am Ankunftstag, endet mit Frühstück am Abreisetag.

Kinderfreundlichkeit

Bei der Auswahl unserer Unterkünfte berücksichtigen wir die Kinderfreundlichkeit der Destination. Die Aufsichtspflicht über Ihre Kinder obliegt jedoch stets den Eltern.

Parkgebühren

Einige Unterkünfte bieten kostenpflichtige Parkplätze an. Die Preise werden vom Anbieter oder der Gemeinde festgelegt. Wir haben darauf keinen Einfluss. Parken erfolgt stets auf eigenes Risiko.

Nutzung von Einrichtungen

Viele Unterkünfte bieten Zugang zu Einrichtungen wie Pool, Sauna, Dampfbad oder Fitness. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese kostenlos oder rund um die Uhr geöffnet sind. Öffnungszeiten und Verfügbarkeit bitte vor Ort erfragen. Der Zugang kann von Nachfrage oder Witterung abhängen. Für falsche oder veraltete Informationen in Broschüren/Fotos Dritter übernehmen wir keine Haftung.

Fotos im Internet

Die gezeigten Fotos dienen ausschließlich der Orientierung. Da nicht jedes Zimmer oder Appartement identisch ist, kann die tatsächliche Unterkunft abweichen. Bei einigen Unterkünften werden Fotos raum- oder zimmerspezifisch angezeigt, um ein genaueres Bild zu vermitteln.

Wir sind bemüht, diese Website so sorgfältig wie möglich zu erstellen. Dennoch können Fehler auftreten, für die Tsjecho Reizen keine Haftung übernimmt.